Ein Gericht in Limburg hat das Urteil vom Dienstag, den 19. August, mit dem Vreba Melkvee CV, Farmer House Products und Vreba Genetics für insolvent erklärt wurden, aufgehoben. Das Unternehmen war gegen das Urteil in Berufung gegangen, und der Richter hat diesem Einspruch nun stattgegeben. Von der Insolvenz war das Milchviehunternehmen nicht betroffen.
Trotz der kurzen Phase der Unsicherheit – insbesondere für die betroffenen Mitarbeiter – liefen die Aktivitäten bei Vreba ununterbrochen weiter. Die Geschäftsführung war von Beginn an überzeugt, dass es sich um ein Missverständnis handelte. Inzwischen wurde mit der Partei, die das Verfahren angestrengt hatte, eine Vereinbarung getroffen. „Wir haben in den vergangenen Stunden mit voller Kraft daran gearbeitet, das Urteil rückgängig zu machen. Wir sind erleichtert, dass dieser Fehler so schnell korrigiert wurde und all unsere Aktivitäten ungestört weiterlaufen konnten“, erklärte Mitinhaberin Amber van Bakel.
Milchviehunternehmen nicht betroffen
Van Bakel betont, dass das Urteil nicht das Milchviehunternehmen betraf. „Das Milchviehunternehmen gehört zu Vreba Melkvee BV. Dieses Unternehmen war nicht insolvent. Vreba Melkvee CV ist eine andere Gesellschaft. Auch Farmer House Products und Vreba Genetics sind davon getrennte Einheiten.“ Auf die inhaltliche Auseinandersetzung und die erzielte Lösung geht Van Bakel nicht näher ein. „Zum Glück ist die Angelegenheit nun abgeschlossen und wir können der Zukunft unseres Unternehmens wieder mit Zuversicht entgegensehen.“
Foto: Vreba