Emmental Schweiz hat am 4. April eine Klage gegen die Europäische Union eingereicht. Mit der Klage wird beantragt, den Durchführungsbeschluss der Kommission vom 23. Januar 2025 zur Verweigerung des Schutzes in der Union für die im internationalen Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben der Genfer Akte eingetragene Ursprungsbezeichnung Emmentaler für nichtig zu erklären. Die EU habe der internationalen Eintragung der geografischen Ursprungsbezeichnung „Emmentaler“ zu Unrecht den Schutz verweigert. Es handele sich entgegen der Ansicht der Beklagten nicht um eine Gattungsbezeichnung.
Die EU habe für ihre Einschätzung keine belastbaren Feststellungen getroffen. Im Gegenteil sei der Begriff „Emmentaler“ durch mehrere völkerrechtliche Vereinbarungen als geografische Ursprungsbezeichnung geschützt. Seit den 1950er-Jahren sei völkerrechtlich anerkannt, dass die Bezeichnung „Emmentaler“ in Alleinstellung für Käse der Schweiz vorbehalten sei.