Bildquelle: Pressefoto Emmentaler Switzerland
Länderbericht
Quelle: SRF

Heublumenpulver erlaubt

 

Schweizer Emmentaler-Produzenten durften bisher der Kesselmilch kein Heublumenpulver beimischen, im Unterschied zu Herstellern von französischen und deutschen Emmentalern sowie Herstellern anderer Käsesorten. Grund dafür war, dass der Hilfsstoff Heublumenpulver im Pflichtenheft der geschützten Ursprungsbezeichnung nicht aufgeführt war. Die Sortenorganisation Emmentaler Switzerland hat nun vor Gericht eine Änderung erkämpft.

Das Bundesamt für Landwirtschaft argumentierte, die Zugabe von Heublumenpulver sei keine traditionelle Herstellung mehr. Laut Sortenorganisation Emmentaler Switzerland verfolgte das Bundesamt eine romantisierende und ideologische Politik – losgelöst von wissenschaftlichen Grundlagen.

Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht lockerte die Herstellungsvorschriften und erlaubt es den Schweizer Emmentaler-Produzenten, zukünftig Heublumenpulver zu verwenden. Es argumentiert, dieses Pulver sei zwar kein traditionelles Mittel, aber es stelle ein ursprüngliches, traditionelles Merkmal des Emmentalers wieder her, nämlich die großen Löcher. Es bestehe keine Gefahr, dass die Käseherstellung durch das Pulver industrialisiert werde.

 

Foto: Emmentaler Switzerland

Verwandte Artikel

Markt

Rückblick und aktuelle Einordnung

Entwicklung der Verbraucherpreise bei Molkereiprodukten...
Markt

Sachliche Gründe fehlen

Kommentar zu den jüngsten Butterpreis-Senkungen...
Unternehmen

17% mehr Umsatz

Indische Mother Dairy berichtet über das Geschäftsjahr 2025/26...
Verpackung

Vorbereiten für August 2026

PACKLIANCE und CHI launchen digitales PPWR-Tool für Konformitätserklärungen...
Unternehmen

Dreijähriger Monoprix-Milchliefervertrag

Casino-Gruppe, LSDH und APLBC schließen Übereinkunft...
Unternehmen

15,6% Umsatzplus im 1. Quartal

Oatly legt aktuelle Zahlen vor...
Nach oben scrollen