Artikel 148 GMO
Quelle: MIV

MIV kritisiert Entwurf zu Art. 148 GMO

 

In der Woche vor der Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) einen Referentenentwurf zur Änderung der Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Verordnung (AgrarOLkV) veröffentlicht. Der Entwurf sieht die nationale Umsetzung des Artikel 148 GMO vor. Damit will das BMEL die Molkereien verpflichten, ihren Lieferanten für mindestens 80 % der Menge ein Angebot über einen Preis-Mengen-Zeit-Bezug gemäß Artikel 148 GMO zu unterbreiten. Genossenschaftliche Molkereien sollen nur dann von dieser Pflicht ausgenommen werden, wenn deren Satzungen Bestimmungen mit ähnlicher Wirkung enthalten.

Dr. Björn Börgermann, MIV-Hauptgeschäftsführer: „Der Milchindustrie-Verband (MIV) spricht sich entschieden gegen die nationale Umsetzung von Artikel 148 GMO aus. Der Entwurf birgt nicht nur Risiken für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Molkereiwirtschaft, sondern untergräbt auch die Prinzipien der Vertragsfreiheit sowie privatwirtschaftlicher und genossenschaftlicher Autonomie.“

Der Vorschlag, Molkereien zu verbindlichen Vertragsangeboten hinsichtlich Menge, Preis und Laufzeit zu verpflichten, ignoriert die Realität eines hochvolatilen Milchmarktes. Studien zeigen, dass solche Vorgaben nicht zu mehr Marktstabilität führen, sondern die Anpassungsfähigkeit der Marktteilnehmer reduzieren. Die Preisvolatilität ist primär durch globale Marktbedingungen bedingt und kann nicht durch nationale Eingriffe reduziert werden.

Zudem würde die Umsetzung einen erheblichen administrativen Aufwand verursachen, obwohl die noch aktuelle Regierung Bürokratieabbau versprochen hatte. Selbst nach den Berechnungen des BMEL entstehen für die Wirtschaft Erfüllungskosten von über 16 Mio. EUR. Das ife-Institut und die Kieler Fachhochschule schreiben in einer vor kurzem veröffentlichten Studie zu den Auswirkungen der Umsetzung des o. g. Artikels 148 sogar von einer Summe von 100 Mio. EUR.

Schon die Ablehnung des BMEL-Vorhabens, die sich auf der Milchkonferenz des BMEL im Sommer 2023 abzeichnete, zeigt die mangelnde Akzeptanz des Entwurfs in der Branche. Der Versuch, den staatlichen Eingriff dennoch zu erzwingen, zeugt von politisch motiviertem Aktionismus und trägt nicht zu einer nachhaltigen Entwicklung der Milchwirtschaft bei, sagte Börgermann.

Der MIV fordert eine klare Absage an die nationale Umsetzung von Artikel 148 GMO. Die freiwillige, marktnahe Praxis sowie Absicherungsmodelle haben sich bewährt und sollten gestärkt werden. Ein Verzicht auf unnötige staatliche Eingriffe ist essenziell, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Milchwirtschaft zu erhalten.

 

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