Bildquelle: Upfield
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Verbot von „Roombeter“

 

 

Die Niederländische Molkereiorganisation (NZO) hat ein Gerichtsverfahren gegen das Lebensmittelunternehmen Upfield wegen des „irreführenden“ Namens des pflanzlichen Butterersatzes „Roombeter“ gewonnen (Foto: Upfield). Das Gericht in Utrecht untersagt Upfield, seine Pflanzenbutter der Marke Blue Band unter diesem irreführenden Namen zu vermarkten. Das Gericht ordnet an, dass das Unternehmen den Verkauf der Produkte unter dem Namen Roombeter innerhalb von drei Monaten einstellt und nicht weiterführt. Kommt Upfield dieser Aufforderung nicht nach, wird für jeden weiteren Verkaufstag eine Buße von bis zu 250.000 € fällig.

Nach Ansicht des Gerichts verstößt Upfield gegen die europäischen Vorschriften. Diese schreiben vor, dass die Bezeichnung Sahne („Room“) nur zur Kennzeichnung von Milchprodukten verwendet werden darf.

 

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