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Listerien-Kriterien überarbeitet

Die Europäische Union will die Kriterien für eine Listerienkontamination an den internationalen Codex Alimentarius angleichen. Die Änderung betrifft verzehrfertige Lebensmittel, die als Nährboden für L. monocytogenes dienen können. Ausgenommen sind Säuglingsnahrung und Lebensmittel für medizinische Zwecke.

In der derzeitigen Situation werden Listerien in der Kategorie Säuglingsnahrung und Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke erst bewertet, wenn das Produkt die direkte Kontrolle des Lebensmittelunternehmens, das es hergestellt hat, verlassen hat. Nach einer Übergangszeit bis zum 1.1.2026 dürfen Listerien nun während der gesamten Haltbarkeitsdauer nicht mehr nachweisbar sein.

 

Abb.: Pixnio

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