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Überprüfung von Umweltangaben

Das Europäische Parlament hat seinen Standpunkt zur Einführung eines Systems zur Überprüfung von Umweltangaben dargelegt, um Bürger vor irreführenden Angaben zu schützen. Die Vorgeschrieben werden soll, dass Unternehmen Nachweise über umweltbezogenen Marketing-Behauptungen vorlegen müssen, bevor sie in der Werbung Angaben wie “biologisch abbaubar”, “weniger umweltschädlich”, “wassersparend” oder “biobasiert” verwenden dürfen. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sollten Kontrolleure damit beauftragen, die Verwendung solcher Angaben vorab zu genehmigen.
Kleinstunternehmen sollen nicht unter die neuen Vorschriften fallen, KMU sollen im Vergleich zu größeren Unternehmen ein zusätzliches Jahr Zeit bekommen, die Vorschriften einzuhalten. Unternehmen, die gegen die Vorschriften verstoßen, können vorübergehend von der öffentlichen Auftragsvergabe ausgeschlossen werden, Umsatzeinbußen erleiden und mit Geldbußen in Höhe von mindestens 4 Prozent ihres Jahresumsatzes belegt werden, so die Pläne.

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