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MEG Reutlingen muss weiter an Allgäuland liefern

Die Milcherzeugergenossenschaft Reutlingen kann erst nachEnde der regulären, zweijährigen Kündigungsfrist an Omira liefern und ist bisdahin noch an Allgäuland gebunden. Das hat das Landgericht Tübingenentschieden. Die Richter sahen keinen Grund für eine fristlose Kündigung desLiefervertrages mit Allgäuland. Allgäuland verzichtet aber ab Mitte 2011 aufdie Lieferpflicht, dass Omira wird die Milch ab Anfang 2011 erfassen und nochbis Mitte 2011 an Allgäuland liefern.

 

 

 

 

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