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Selbsthilfemaßnahmen sollen verbindlich werden

 

Die Branchenorganisation Milch (BO Milch) möchte ihre Selbsthilfemaßnahmen auch für Nichtmitglieder verbindlich erklären lassen. Das Schweizer Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat am 7. Dezember 2009 das entsprechende Gesuch an den Bundesrat im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlicht. Gestützt auf die Artikel 8 und 9 des Landwirtschaftsgesetzes kann der Bundesrat in bestimmten Fällen die von Branchen- oder Produzentenorganisationen beschlossenen Selbsthilfemaßnahmen auch für Nichtmitglieder verbindlich erklären. Die Maßnahmen müssen die Qualitätsverbesserung, die Absatzförderung oder die Anpassung des Angebots an die Nachfrage betreffen. Das Gesuch der BOM betrifft ein Modell zur Mengenführung für Molkereimilch und Abgaben zur Finanzierung einer Butterlagerentlastung.

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