Der „Krümmenswiler Försterkäse" aus der Ostschweiz verletzt den AOC-Schutz des „Vacherin Mont-d’Or" nicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat den letztjährigen Entscheid des St. Galler Gesundheitsdepartements bestätigt. Der Käsestreit zwischen der Toggenburger Käserei Diriwächter und der Interprofession du Vacherin Mont-d’Or dauert schon fünf Jahre. 2008 entschied das St. Galler Gesundheitsdepartement, dass der Försterkäse die geschützte Ursprungsbezeichnung des Vacherin Mont-d’Or nicht tangiere. Der Försterkäse sei klar als solcher bezeichnet; es werde auf die Herkunft des Käses hingewiesen. Zudem werde der Försterkäse im Gegensatz zum Vacherin Mont-d’Or nicht in Holzschachteln verkauft. Eine Irreführung der Konsumenten sei ausgeschlossen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die dagegen erhobene Beschwerde der Interprofession du Vacherin Mont-d’Or nun abgewiesen. Die Richter in Bern teilen die Ansicht des Gesundheitsdepartements, dass für den Konsumenten keine Verwechslungsgefahr bestehe. Die Bezeichung „Krümmenswiler Försterkäse" weise keine Ähnlichkeit mit „Vacherin Mont-d’Or" auf.