Die Bekanntheit des Fruchtsaftgerstellers Pago in Österreich
reicht für einen EU-weiten Markenschutz. Damit hat der europäische Gerichtshof
(EuGH) in einer Vorab-Entscheidung gegen die Tirol Milch entschieden, die mit
ihrem Fruchtmolkegetränk Latella eine ähnliche Aufmachung wie Pago hatte –
hatte, denn Latella in Flaschen wurde schon lange eingestelt.
Die Mühlen malen langsam: Pago hatte eine
Untersagungsverfügung beim Handelsgericht Wien gegen den Verkauf von Latella in
ähnlichen Flaschen wie den eigenen eingebracht, der in erster Instanz
stattgegeben wurde. Das Oberlandesgericht Wien wies in zweiter Instanz den
Antrag von Pago ab. Der Oberste Gerichtshof ersuchte daraufhin den EuGH um eine
Vorab-Entscheidung. In dieser bejaht der Europäische Gerichtshof, dass bereits
die Bekanntheit in Österreich ausreichen könne, um der Marke
gemeinschaftsweiten Schutz gegen eine unlautere Ausnutzung ihrer
Unterscheidungskraft und Wertschätzung zu verleihen.