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Milch-Lieferstopp rechtswidrig

Der Aufruf zum Milch-Lieferboykott durch den Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) im April 2008 bleibt ein Verstoß gegen das Kartellrecht. Am Mittwoch wies Oberlandesgericht Düsseldorf eine Beschwerde des Verbandes gegen die Abmahnung des Bundeskartellamts zurück. Kostendeckende Preise dürften nicht durch Boykott und Kartellabsprachen erzwungen werden, urteilte das Gericht. Der Kartellsenat ließ eine Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof nicht zu.

 

 

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