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Urteil gegen Lidl



Die niederländische Molkerei De Zuivelhoeve hat einen Entscheid
des Gerichts Arnheim erwirkt, wonach Lidl kein Joghurt in Eimern mehr unter den
Marken „Milbona" und „Oma’s Yoghurt" vertreiben darf. Das Angebot ähnelt dem
von De Zuivelhoeve zu sehr, fand das Gericht und belegte Lidl mit einer
Strafandrohung von 10.000 € für jeden Verkaufstag (als Höchstbetrag wurden
500.000 € festgelegt).

 

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