Die Züger Frischkäse AG aus Oberbüren SG soll unerlaubterweise Permeat aus einer UO-Polisheranlage in den Rheinzufluss Thur geleitet haben. Dies wirft die St. Galler Staatsanwaltschaft dem Unternehmen vor.
Am 7. September wurde ein Strafbefehl wegen mehrfachen Vergehens gegen das Gewässerschutzgesetz erlassen, bestätigte die St. Galler Staatsanwaltschaft. Das Unternehmen soll insgesamt 61.000 Kubikmeter Polisherwasser in die Thur abgeleitet und damit Entsorgungskosten eingespart haben. Die Staatsanwaltschaft verlangte im Strafbefehl eine Geldstrafe von 144.000 Franken sowie eine Buße von 10.000 Franken. Dazu kommen als Ersatzforderung eingesparte Entsorgungskosten von rund 73.000 Franken.
Die Züger Frischkäse AG weist die Vorwürfe weitgehend zurück und hat Einspruch gegen den Strafbescheid eingelegt. Wasser aus der Frischkäseproduktion werde in einer Wasseraufbereitungsanlage auf den Firmengelände wieder aufbereitet und in der Produktion verwendet. Fälschlicherweise sei während der letzten Bauphase vorübergehend gereinigtes Prozesstrinkwasser sowie kleine Mengen von Milchbestandteilen direkt der Thur, statt der öffentlichen Abwasserreinigungsanlage zugeführt worden. Das Unternehmen geht von rund 50 Litern Milch auf 100.000 Litern Prozesswasser aus. Es sei zu keinem Zeitpunkt ungereinigtes Abwasser eingeleitet worden. Als Messungen leicht höhere Werte gezeigt hätten, seien sofort Gegenmaßnahmen ergriffen worden.