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BGN hilft bei der Ermittlung der psychischen Belastung

 

 

Seit 2013 fordert das Arbeitsschutzgesetz, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch die psychische Belastung zu berücksichtigen. Eine Beschäftigtenbefragung dazu ist ein möglicher erster Schritt im Gesamtprozess der Gefährdungsbeurteilung.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) bietet gemeinsam mit dem Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Dienst der BGN (ASD*BGN) Mitgliedsbetrieben mit mehr als 50 Beschäftigten eine Online-Befragung der Beschäftigten zur Ermittlung dieser arbeitsbedingten Belastung an. Die BGN übernimmt die Auswertung der Befragungsergebnisse und stellt jedem teilnehmenden Betrieb einen detaillierten Ergebnisbericht zur Verfügung. Dieser enthält auch Anregungen für das weitere Vorgehen.

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