Die offizielle Veröffentlichung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Änderung des Zulassungsverfahrens für neue gentechnische Verfahren ist für Mittwoch, den 5. Juli, vorgesehen, aber ein Entwurf des Vorschlags ist bereits durchgesickert. Die Europäische Kommission wird offenbar vorschlagen, zwei Kategorien für gentechnische Anwendungen zu unterscheiden. In die erste Kategorie fallen Pflanzen, die auch mit konventionellen Züchtungsverfahren gewonnen werden könnten oder die in der Natur selbst vorkommen. Diese Kategorie unterliegt einer Anmeldepflicht, die einfach sein sollte. Diese Kulturen unterliegen dann nicht der Kennzeichnungs- und Nachweispflicht.
In der zweiten Kategorie gilt ein weniger aufwändiges Zulassungsverfahren, als es derzeit für GVO üblich ist. Eine umfassende Sicherheitsprüfung bleibt obligatorisch, aber das derzeitige lange, komplexe und teure Verfahren wird vereinfacht.
Außerdem werden Verbesserungen vorgeschlagen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen in der Europäischen Union zu gewährleisten, so dass einzelne Mitgliedstaaten den Anbau zugelassener Pflanzen nicht mehr blockieren können. Darüber hinaus enthält der Vorschlag mehrere Anreize, die die Entwicklung nachhaltiger Kulturen fördern und die Schwellenwerte und Kosten für KMU senken.