Grundsätzlich muss der Betreiber einer online-Verkaufsplattform wie amazon nicht selbst aktiv nach möglichen Rechtsverstößen in seinem Sortiment suchen. Er muss aber aktiv werden, wenn ihm ein entsprechender Verstoß mitgeteilt wird. Wie jetzt vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden wurde, muss amazon aber sicherstellen, dass nach einmal geklärten Sachverhalten nicht wieder ähnlich gelagerte Vorfälle vorkommen. Konkret geht es darum, dass Moproalternativen bei amazon als “Milch” gekennzeichnet waren. In dem verhandelten Fall ging es darum, dass ein Anbieter pflanzlicher Milch-Alternativen gezwungen wurde, die Bezeichnung “Milch” aus seiner Produktbezeichnung zu entfernen. amazon sah sich anschließend aber nicht in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass auch andere Angebote auf die Bezeichnung verzichten. Das Gericht stellte nun aber klar, dass das Unternehmen hier durchaus eine Verantwortung hat, weitergehende Rechtsverstöße zu unterbinden.
Die Klage wurde von der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs (Wettbewerbszentrale) geführt.