„Die heute vom Bundestag verabschiedete EEG-Novelle wirft Licht und Schatten auf die genossenschaftliche Agrarwirtschaft”, erklärt Manfred Nüssel, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV) in einer ersten Stellungnahme. Der Verband begrüßt grundsätzlich die Regelungen zur besonderen Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen. Anfänglich sollte die Agrar- und Ernährungswirtschaft noch leer ausgehen. Nun können Unternehmen der Milch-, Futter- und Fleischwirtschaft zumindest über die Härtefallregelung eine Entlastung zur Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit erhalten. Bei der konkreten Ausgestaltung besteht allerdings noch Nachbesserungsbedarf. Das gilt insbesondere für die Zuordnung der energieintensiven Unternehmen in die so genannte Liste 1 und 2 durch die Europäische Kommission. “Möglicherweise wurden veraltete Zahlen zugrunde gelegt. Daher fordere ich die Kommission auf, ihre Einteilung anhand von aktuellen Daten vorzunehmen”, so der DRV-Präsident.
Bedauerlich ist aus Sicht des DRV, dass der Eigenstromverbrauch von energieintensiven Unternehmen erstmals und vor allem höher als zunächst geplant mit der EEG-Umlage belastet werden soll. Dadurchwird den Unternehmen die Möglichkeit genommen, ihre Stromkosten durch Eigenerzeugung zu reduzieren. Das gilt umso mehr, als diese Strommengen weder auf dem Markt abgesetzt, noch in das öffentliche Netz eingespeist werden müssen. Völlig inakzeptabel ist allerdings die Regelung, dass Bestandsanlagen nur bis einschließlich 2016 von der EEG-Umlage befreit sein sollen. “Ich habe erhebliche Zweifel, ob eine solche Regelung mit dem Rückwirkungsverbot zu vereinbaren ist”, betont Nüssel.