Ehrmann hat seine Werbung für den Früchtequark „Monsterbacke“ jetzt vor dem Europäischen Gerichtshof verteidigt. Der Werbeslogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ verstoße nicht gegen die EU-Vorgaben, so ein Unternehmensanwalt vergangene Woche bei der mündlichen Verhandlung in Luxemburg. Nach EU-Recht sei dieser Spruch keine gesundheitsbezogene Angabe; weitere Hinweise deshalb nicht nötig gewesen. Die deutsche Wettbewerbszentrale hatte Ehrmann verklagt, da der Slogan das verbreitete positive Image der Milch einfach auf das Produkt übertrage, obwohl „Monsterbacke“ fast dreimal so viel Zucker enthalte. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hatte die EU-Richter um Hilfe bei der Auslegung des europäischen Rechts gebeten. Der Streit dreht sich um die Frage, ob es sich bei dem Werbespruch um eine gesundheitsbezogene Angabe handelt. Erst nach einem Urteil aus Luxemburg wird der BGH weiterverhandeln.

News
- Moproweb