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Landgericht Hamburg entscheidet für Unilever

Das Landgericht Hamburg hat soeben die Klage von Foodwatch gegen Unilever abgewiesen. Das Unternehmen darf damit auch in Zukunft die Aussage des renommierten Wissenschaftlers auf dem Gebiet des Cholesterins, Prof. Dr. Klör, nutzen. Dieser hatte festgestellt: "… aus wissenschaftlicher Sicht gibt es keinen Hinweis darauf, dass der Verzehr Pflanzensterin-angereicherter Produkte mit Nebenwirkungen in Verbindung zu bringen ist …" Das Gericht folgte der Argumentation Unilevers und bewertete die Aussage Klörs als rechtens.

Mit dem Gerichtsentscheid wird die Margarine Becel pro.activ als sicher bewertet. 

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