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„Monsterbacke“: Entscheidung wird vertagt



Im Streit um die Werbung für Ehrmanns Kinder-Früchtequark „Monsterbacke“
wird der BGH erst am 5. Dezember ein Urteil verkünden. Ursprünglich sollte am
Donnerstag entschieden werden, ob Ehrmann den Quark weiter mit dem Slogan „So
wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ bewerben darf. Die Zentrale zur
Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte geklagt, da sie den Werbespruch für
irreführend hält. Die Urteilsverkündung wurde jetzt verschoben, um beiden
Parteien Gelegenheit zu geben, zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der EU Stellung
zu nehmen.

 

 

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