In eeiner Stellungnahme an das Bundeskartellamt zum Endbericht der Milchsektoruntersuchung setzt sich der DRV kritisch mit den Ausführungen zu Vertragslaufzeiten von Milchlieferverhältnissen und Andienungspflichten auseinander. Der DRV weist auf die Besonderheiten der genossenschaftlichen Rechtsform hin, deren Ziel die Förderung ihrer Mitglieder ist.
Auch bei den Aussagen zum Milchgeld und zur kartellrechtlichen Freistellung nach § 28 GWB widerspricht der DRV der Auffassung des Bundeskartellamtes. Es ist Zweck der Genossenschaft, den bestmöglichen Milchpreis für ihre Mitglieder zu erzielen.
Positiv bewertet der DRV die Ausführungen zu Hersteller- und Handelsmarken sowie die Hinweise auf den zunehmenden Missbrauch von Zahlungszielen beim Absatz der Molkereiprodukte. Wie das Bundeskartellamt lehnt auch der DRV europäische Regelungen ab, wenn sie die nationalen Besonderheiten nicht hinreichend berücksichtigen.