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Markenrechte geklärt

Das Landgericht München hat in dem Streitfall zwischen dem Kloster Andechs und der Molkerei entschieden, dass die Molkerei Scheitz bei ihrer Marke "Andechser Natur" das Symbol ® (registrierte Wertmarke) nicht mehr direkt auf den Begriff Andechser beziehen darf. Das Zeichen darf nur für die gesamte Bildmarke verwendet werden und nicht einzelne Bestandteile herauslösen.
Molkerei-Geschäftsführerin Barbara Scheitz äußerte sich erfreut, "dass das Gericht in weiten Teilen unserer Argumentation gefolgt ist". Das "R"-Symbol ist bereits seit 2011 nicht mehr direkt hinter dem Wort "Andechser" platziert.

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