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DBV zum EU-Milchpaket



In einem Sondierungsgespräch bei den Verhandlungen zum
Milchpaket haben sich die Europäische Kommission, das EU-Parlament und der
EU-Rat auf Kompromisse verständigt, teilt der DBV mit. So sollen die
Mitgliedstaaten künftig regeln, wie die Vorgaben für die Lieferverträge von
Rohmilch zwischen Milcherzeugern und Molkereien aussehen sollen. Aus deutscher
Sicht sei besonders wichtig, dass nun Erzeugergemeinschaften, also kollektive
Vertragsverhandlungen, europaweit anerkannt werden.

Der DBV begrüßt, dass die in Deutschland bestehenden klaren
Vertragsregeln aufgrund des nationalen Marktstrukturgesetzes und des
Genossenschaftsrechts vollen Bestand behalten und wichtige Elemente daraus nach
Europa getragen werden konnten. Den Versuch einer Teilsteuerung von
Liefermengen über Milchprodukte geschützten Ursprungs lehnt der DBV strikt ab.
Die marktorientierte Produktion erfordere unternehmerisches Gespür und eine
gute Zusammenarbeit zwischen Milcherzeugern und Molkereien, um die richtigen
Mengen mit den richtigen Preisen zusammenzubringen. Dieses lasse sich aber
nicht durch eine staatlich sanktionierte Zwangssteuerung bewerkstelligen.

 

 

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