Europaparlament, Rat und Kommission haben sich auf Grundsätze für die Umsetzung der Empfehlungen der High Level Group verständigt. Laut Erster Lesung im Parlament sollen Erzeugerorganisationen auf europäischer Ebene anerkannt werden, die kollektiv Verträge mit Molkereien aushandeln. Als Obergrenzen sollen die Vorschläge der Kommission gelten: max. 33% der nationalen und 3,5% der EU-Milchmenge. Ausnahmen gibt es für kleinere Länder: dort sind 45 % der nationalen Milchmenge die Grenze.
Die Mitgliedstaaten können in Eigenregie Lieferverträge verpflichtend machen oder nicht. Eine Mindestvertragslaufdauer von 6 Monaten wird legal möglich, grenzüberschreitend gelten grundsätzlich die Vorschriften des Ziellands.
Für Käse mit geschützter Ursprungsbezeichnung oder geschützten geographischen Angaben kann eine Angebotsregulierung ausgeübt werden. Dem müssen zwei Drittel der Milcherzeuger, die den Rohstoff liefern, zustimmen.
Die Kommission wird 2014 und 2018 Berichte über die Wirksamkeit der Maßnahmen veröffentlichen.