Anlässlich der Verabschiedung der Novelle des
Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) durch den Deutschen Bundestag zeigt sich
die Lebensmittelwirtschaft enttäuscht darüber, dass ihre im parlamentarischen
Verfahren ausführlich erläuterten Bedenken im Deutschen Bundestag kaum
Berücksichtigung fanden. Die jetzt beschlossenen Änderungen würden zu einer
unangemessenen Beschneidung der Unternehmensrechte führen und die
Wettbewerbsfähigkeit der Ernährungsbranche spürbar beeinträchtigen. BLL-Geschäftsführer
Dr. Marcus Girnau warnt namentlich vor der frühzeitigen Offenlegung
ungesicherter Informationen: „Das Verbraucherinformationsgesetz dient nicht der
Abwehr akuter Gesundheitsgefahren, bei der schnelles Handeln zwingend
erforderlich ist. Es geht hier vielmehr um Auskunftsansprüche ohne
Verfahrensdruck. Unternehmen oder Marken könnten – etwa durch eine übereilte
Falschinformation – irreparabel geschädigt werden.“ In seiner jetzigen Form sei
die VIG-Novelle unausgewogen. Die Lebensmittelwirtschaft hatte deshalb auf
einen besseren Ausgleich von Informationsinteressen der Verbraucher und
legitimen Schutzinteressen der Unternehmen gedrängt.