Das Urteil im Schadenersatzprozess um die Blockade der Sachsenmilch im Jahr 2008 ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof wies die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Fall zurück, wie das Oberlandesgericht Dresden (OLG) mitteilte.
Das Dresdner Gericht hatte vor einem Jahr entschieden, dass der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM), der Landesbauernverband Brandenburg sowie weitere an dem Protest Beteiligte Schadenersatz zahlen müssen. Zugleich wurden sie verurteilt, künftig derartige Blockaden der betroffenen Molkerei zu unterlassen. Über die Höhe des Schadenersatzes muss noch entschieden werden.
Die zum Molkereikonzern Müller gehörende Sachsenmilch-Molkerei in Leppersdorf bei Dresden war Mitte 2008 für drei Tage blockiert worden. Die Sachsenmilch fordert 680.000 € Schadenersatz.