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Neufassung des Verbraucherinformationsgesetzes



Anlässlich der gestrigen Öffentlichen Anhörung des
Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen
Bundestages zum Verbraucherinformationsgesetz warnt der Bund für
Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL) vor einer Existenzgefährdung
betroffener Unternehmen. Zugleich befürchtet der Spitzenverband der deutschen
Lebensmittelwirtschaft eine Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit durch zu
weitgehende gesetzliche Informationsrechte. BLL-Geschäftsführer Dr. Marcus
Girnau: „Im Verbraucherinformationsgesetz geht es nicht um die Abwehr von akuten Gesundheitsgefahren für
Verbraucher, bei der schnelles Handeln zwingend erforderlich ist. Vielmehr geht es um
Informationsbegehren ohne zeitlichen Handlungsdruck. Da frühzeitige,
ungesicherte Informationsoffenlegung oder Fehlinterpretationen für die
Betroffenen unübersehbare wirtschaftliche Konsequenzen haben können, kommt in
diesen Fällen den verfassungsmäßig verbürgten Rechten der Unternehmen eine
höhere Bedeutung zu. Das Image von Unternehmen oder Marken darf daher nicht in
ungerechtfertigter Weise beschädigt werden!“ Deshalb bleibe auch künftig die Sicherstellung eines angemessenen Ausgleichs von
Informationsinteressen der Verbraucher und legitimen Schutzinteressen der Firmen unverzichtbar.

 

 

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