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Emmentaler-Frage wird separat geklärt

20 Schweizer Agrarprodukte wie  Gruyère sind nach Zustimmung des EU-Parlaments ab 2012 auch im EU-Raum geschützt. Ausgenommen ist noch Emmentaler, dessen Ursprungsbezeichnung in einer späteren Klausel geklärt werden soll.
Das EU-Parlament winkte diese Woche als letzte Instanz ein Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über gegenseitige Anerkennung geschützter Ursprungsbezeichnungen und geografischer Angaben durch. Ab 1. Januar 2012 werden 20 Schweizer Produkte EU-weit geschützt sein. Umgekehrt können dann ca. 800 EU Produkte mit geschützter Bezeichnung in der Schweiz verkauft werden.

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