„Wir haben nun eine neue, solide Basis, um gestärkt und mit guten Erfolgsaussichten in die Zukunft zu gehen", so Paul Ritter, Geschäftsführer der Allgäuland-Käsereien GmbH. „Unser Ziel ist zum Greifen nah. Unsere Milcherzeuger müssen nur noch zupacken."
Am 2. Mai starten die Sprengelversammlungen der Allgäuland-Käsereien. Bis einschließlich 19. Mai können sich die Milcherzeuger bei insgesamt 14 Terminen über den Status der Umstrukturierung zur Einheitsgenossenschaft „Allgäuland-Bergbauern eG" informieren. Die Abstimmung über die neue Einheitsgenossenschaft findet im Rahmen von sechs Generalversammlungen im Juni statt.
Verschuldung
Die Basis für die Umsetzung des Sanierungskonzepts der Allgäuland-Käsereien haben vor wenigen Tagen die Gremien der Kreditgeber geschaffen. Ihr Beitrag zur Rekapitalisierung beläuft sich auf 35 Mio. Euro. Bestätigt haben sie zudem die Finanzierung des Unternehmens bis Ende 2014. Insgesamt sieht das Restrukturierungskonzept der Allgäuland-Käsereien eine Reduzierung der Verschuldung um ca. 60 % vor. Das Sanierungspaket hat ein Volumen von 50 Mio. €. Neben der Veräußerung von Immobilien ist hier auch die Zuführung frischer Liquidität eingeplant.
Mit dem „Frischen Geld" wären die Allgäuland-Käsereien in der Lage, die Effizienz der drei verbleibenden Spezialitätenwerke Kißlegg, Riedlingen und Sonthofen zu steigern. Zudem könnte das Unternehmen den Ausbau der Marken Allgäuland und Allgäuland-Bergbauern intensivieren.
Milcherzeuger
Die Entschuldung sowie die Bereitstellung frischer Eigenkapitalmittel ist an Bedingungen geknüpft: die Zustimmung der Milcherzeuger zur Fusion der sechs Liefergenossenschaften zur Einheitsgenossenschaft, die Sicherstellung der Eigenmilchmenge (Minimum 200 Mio. kg) für die nächsten drei Jahre – sowie die weitere Entschuldung des Unternehmens.
Satzung
Kündigungsfrist
o Die neue Satzung sieht grundsätzlich eine Kündigungsfrist von einem Jahr vor (bisher zwei Jahre). Um einen Gleichlauf zu den Finanzierern herzustellen, kann diese Kündigung erstmalig nach zweijähriger Zugehörigkeit ausgesprochen werden.
Organe der Genossenschaft
o Zukünftig setzen sich Vorstand und Aufsichtsrat aus drei Vorstandsmitgliedern und acht Aufsichtsratsmitgliedern zusammen (bisher 150).
o Neu hinzu kommt ein Beirat, dessen Mitglieder in der Generalversammlung gewählt werden. Jedes Gebiet der Ursprungsgenossenschaften kann dann je drei Beiratsmitglieder benennen.
Milchliefervertrag
• Mit der fusionierten Allgäuland-Bergbauern eG gibt es einen einheitlichen Milchliefervertrag. Neu sind die nach Sparten errechneten Milchpreisaufschläge für die definierten Milchsorten:
o Standardmilch
o Biomilch
o Bergbauernmilch: nach EU-Richtlinien und GVO freie Milch
o Emmentaler-/Heumilch