In einem als Pilotverfahren geführten Rechtsstreit der Albflor Milchwerke (Naabtaler-Gruppe) in Simmelsdorf gegen den Freistaat Bayern um Abgaben an den Absatzförderungsfonds könnte es einen Vergleich geben. Albflor fordert 400.000 € an Abgaben vom Freistaat Bayern zurück, das Gericht in Ansbach rät dem Freistaat zur Zahlung von 73.000 €. Dafür soll Albflor alle seine Einzel-Klagen zurückziehen.
Die Verwaltungsrichter machten deutlich, beim Beharren auf einem Urteil ginge der von der Landesanstalt für Landwirtschaft vertretene Freistaat ein „hohes Prozessrisiko" ein. In einigen Beitragsbescheiden seien Rechtsfehler enthalten. Die Bescheide seien missverständlich und hätten keine Bestandskraft. Die Parteien haben nun vier Wochen Zeit, um den Vergleichsvorschlags abzustimmen. Albflor erklärte sich bereits für einen Vergleich.
Albflor führt den Musterprozess stellvertretend für 40 bayerische Privatmolkereien.
Basis ist der Entscheid des Bundesverfassungsgerichts gegen den Absatzfonds, der auch zur Auflösung von CMA und ZMP geführt hat. Strittig ist, unter welchen Voraussetzungen zwischen 2002 und 2008 gezahlte Beiträge zurückgezahlt werden müssen. Die Landesanstalt für Landwirtschaft ist der Auffassung, Anspruch darauf hätten nur Molkereien, die Widerspruch gegen die Bescheide eingelegt haben. Dagegen sind die privaten bayerischen Molkereien der Ansicht, auch ohne Einspruch gegen die einzelnen Bescheide einen Anspruch zu haben. Wenn sich Albflor sich mit der Klage durchsetzt, können auch die übrigen privaten Molkereien Ansprüche geltend machen. Dann müsste der Freistaat nach Schätzungen des Gerichts mehrere Millionen Euro an die bayerischen Molkereien (und Schlachthöfe) zurückzahlen.