Der EU-Milchindustrieverband European Dairy Association (EDA) bezeichnet das Milchpaket, das Qualitäts-Paket und die GAP als zentrale Herausforderungen für dieses Jahr.
EDA-Vorsitzender Werner Buck fordert, dass Erzeugerorganisationen den gleichen Wettbewerbsregeln unterliegen müssen wie die Gesamtbranche. Nationale Regelungen und Vertragsvorgaben dürfen den Binnenmarkt ebenso nicht stören wie sie gut funktionierende etablierte Strukturen nicht beeinträchtigen dürfen. Das sich die Strukturen in den Mitgliedsstaaten unterscheiden, müssen nationale Stellen die Möglichkeit haben, die Größe von Erzeugerorganisationen passend zu begrenzen. Verbindliche Vertragsvorgaben für Milchlieferverträge lehnt EDA weiterhin ab.
Die GAP (Gemeinsame Agrarpolitik) der EU müsse klar landwirtschaftsbezogen bleiben, erklärte Buck am 19. Januar in Brüssel. Dabei müsse die GAP auf Wettbewerbsfähigkeit des Sektors setzen. Direktzahlungen seien beizubehalten, da sie den Erzeugern Einkommen sichern und ihnen erst erlauben, EU-Auflagen zu erfüllen. Zudem dürfe die GAP nicht renationalisiert werden, so EDA.
Bei der Definition von Qualitätsparametern für Lebensmittel müsse Konsistenz gewahrt bleiben, fordert EDA mit Blick auf die geplante Ursprungskennzeichnung der Hauptzutaten – gegen die sich die EU Milchwirtschaft weiter wehrt. euromilk.org
Schon heute gebe es unterschiedliche Modelle der Vertragsbeziehungen, die die individuelle Situation von Milcherzeugern und Molkereien berücksichtigten. Das Verhältnis zwischen Milchbauern und Molkerei basiere in Deutschland auf Satzungen, Milchlieferverordnungen oder Verträgen. Dies werde auch die Basis für die zukünftige Zusammenarbeit bleiben. "Eine Vorgabe verpflichtender Verträge lehnt der DBV ab", erklärte Folgart.
Auch bei Milch sollten Vorverträge gemacht werden, wie sie bei Raps oder Getreide üblich sind, forderte Folgart. Angebote für Vorverträge an die Milchbauern könnten auch den Molkereien helfen, ihre Rohstoffbasis zu sichern.