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Bezeichnungsschutz verbietet „Analogkäse“

Die EU-Kommission schaltete sich in die Diskussion um Analogprodukte ein. Eine abschließende Liste der zugelassenen Lebensmittel, die Milchnamen enthalten, jedoch nicht aus Milch hergestellt wurden, steht im EU-Amtsblatt vom 21. Dezember. Für den deutschen Sprachgebrauch sind z.B. Bezeichnungen wie Kakaobutter, Fleischkäse, Leberkäse oder Käseklee weiter zugelassen. Begriffe wie Sojamilch oder Analogkäse sind und bleiben verboten.

Der Bezeichnungsschutz für Milch und Milcherzeugnisse ist lt. Milchindustrie-Verband ein wichtiger Pfeiler der europäischen Milchmarktordnung und gibt dem Verbraucher Sicherheit, dass die mit Milchbegriffen gekennzeichneten Lebensmittel auch tatsächlich Milcherzeugnisse sind. Gerade in letzter Zeit wurde erneut viel über Analogkäse und Co diskutiert. Nun ist erneut deutlich klargestellt worden, dass der Begriff „Analogkäse" verboten bleibt. Wo Käse draufsteht, muss auch ausschließlich Milch enthalten sein, erklärt der Milchindustrie-Verband.

„Wir gehen davon aus, dass die Lebensmittelüberwachung in Zukunft noch genauer die Einhaltung des Bezeichnungsschutzes für Milch und Milchprodukte untersuchen wird", so Verbandssprecher Dr. Börgermann. Dies sei sowohl im Sinne des Verbraucherschutzes als auch der Milcherzeuger.

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