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Neue Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel

Die EU-Gesundheitsminister haben sich am Dienstag in Brüssel
auf einen Kompromiss zur genaueren Kennzeichnung von Lebensmitteln geeinigt. Zukünftig
soll der Nährstoffgehalt bei allen Lebensmitteln auf der Verpackung angegeben
werden, es ist eine Mindestschriftgröße einzuhalten und bei der Verwendung von
Lebensmittel-Imitaten soll ein entsprechender Hinweis angebracht werden. Demnach
darf Analogkäse nur noch verkauft werden, wenn aus der Zutatenliste seine
Herstellung aus pflanzlichen Rohstoffen hervorgeht. Wichtige Allergene müssen
künftig auch bei nicht verpackter Ware deklariert werden. Der erzielte
Kompromiss sei ein „echter Fortschritt im Bereich der Lebensmittelinformation“,
sagte EU-Gesundheitskommissar John Dalli nach der Debatte. Allerdings würde
sich die EU-Kommission weitere Verbesserungen wünschen. Nicht einigen konnten
sich die Minister auf eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung bei Milch und
Produkten, bei denen Milch oder Fleisch als hauptsächliche Zutat verwendet
wird.

 

 

 

 

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