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Schweiz: Cassis-de-Dijon für Sahne genutzt

Mit der Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips zum 1. Juli sind auch in der Schweiz Einfuhr, Herstellung und Verkauf von Produkten erlaubt, wenn sie dem Gesetz eines EU-Landes entsprechen. Die Ladenkette Denner nutzt die neue Rechtslage und verkauft ab Januar 2011 Schlagrahm nach deutschem Lebensmittelstandard.
Anfang November hat der Discounter vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) dazu die Bewilligung eingeholt. Doch anstatt das Rahmerzeugnis zu importieren, produziert es der Discounter selbst in der Schweiz. Ein gegenüber dem Schweizer Standard um 5 % auf 30 % reduzierter Fettgehalt soll den nötigen Preisabstand schaffen.

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