Die gestern von EU-Kommissar Dacian Cioloş vorgelegte
Mitteilung mit verschiedenen allgemein gehaltenen Überlegungen zur
Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2013 konzentriert sich
wie erwartet auf das Thema Direktzahlungen. Nach den ausführlichen Diskussionen
über die großen Herausforderungen für die Agrarwirtschaft und die Märkte –
Ernährungssicherung, Ressourcenschutz und Klimawandel – wirken die aufgezeigten
Politikoptionen nach Ansicht des DRV recht begrenzt. „Die Tatsache, dass die
Kommission erneut eine Obergrenze für die an große Einzelbetriebe gewährten
Direktzahlungen in die Diskussion einbringt, ist völlig unverständlich“, so
DRV-Präsident Manfred Nüssel. Als sachgerecht bewertet er Überlegungen, die
Sicherheitsnetze im Marktordnungsbereich beizubehalten, diese weiter zu
verbessern und zu vereinfachen. Damit werde der eingeschlagene Weg einer
Liberalisierung der Agrarmärkte grundsätzlich bestätigt, zugleich aber auch die
Notwendigkeit des Erhalts eines Sicherheitsnetzes betont. „Hier werden die
richtigen politischen Konsequenzen aus den Erfahrungen der Marktsituation vor
allem bei Milch in den letzten beiden Jahren gezogen. Diese grundsätzlichen
Überlegungen müssen aber mit konkreten Vorschlägen untermauert werden, bevor
eine abschließende Bewertung erfolgen kann“, betont Nüssel. Zwingende
Voraussetzung für die zielgerichtete Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik
bleibe eine dauerhafte finanzielle Absicherung im Rahmen des EU-Haushalts für
die Periode 2014 – 2020.