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Das „Milchpaket“ der EU-Kommission

Inzwischen ist in Brüssel – wie vor größeren Aktionen üblich – durchgesickert, was die Kommission basierend auch auf den Empfehlungen der High Level Group an Vorschlägen im sog. „Milchpaket" vorlegen wird:

1. Danach wird es weiter bei freiwilligen Milchlieferverträgen bleiben, Genossenschaften können die Bedingungen weiter in Gesellschaftsverträgen regeln.
2. Erzeugergemeinschaften dürfen nicht mehr als 3,5 % der EU-Milchproduktion erfassen und max. 75 % der nationalen Produktion ausmachen, wobei dieser Mitgliedsstaat mehr als 1,5 % der gesamten EU Produktion darstellen muss. Es können auch Vereinigungen von Erzeugergemeinschaften gegründet werden.
3. Interprofessionelle Organisationen können von EU-Ländern anerkannt werden. Die Zusammenarbeit von verschiedenen Seiten, Erzeuger, Verarbeiter, LEH, muss aber von der Kommission genehmigt werden. Verboten bleiben Preisabsprachen und Marktaufteilung.
4. Milchverarbeiter sollen monatlich angelieferte Rohmilchmengen an die nationalen Behörden mitteilen.

Die Kommission will die endgültige Fassung am 13. Dezember im Agrarrat vorstellen. Für Deutschland dürfte sich mit den Vorschlägen wenig ändern.

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