Die restriktive Anwendung des Kartellrechts durch das Bundeskartellamt beeinträchtigt nach Ansicht der BVE die unternehmerischen Handlungsspielräume der Ernährungswirtschaft in Deutschland. Auf dem 2. Jahreskongress „Lebensmittel & Kartellrecht“ wies BVE-Geschäftsführer Peter Feller darauf hin, dass die bestehenden kartellrechtlichen „Graubereiche“ und die damit verbundenen Unwägbarkeiten vor dem Hintergrund drakonischer Bußgeldandrohungen für die Unternehmen der Ernährungsindustrie nicht akzeptabel sind. Er sprach sich dafür aus, den Diskussionsprozess mit dem Bundeskartellamt in konstruktiver Weise fortzusetzen und insbesondere durch das Bundeskartellamt, den Handel und die Industrie einen gemeinsamen „Runden Tisch“ zu bilden, um auf diese Weise erforderliche Klarstellungen herbeizuführen. Viele Hersteller beklagen gegenwärtig, dass die Konzentration im Handel immer wieder dazu führt, dass von Handelsunternehmen über bestehende Verträge hinaus zusätzliche Forderungen erhoben und Verhaltensweisen praktiziert werden, die über das rechtlich Zulässige hinausgehen (sog. „Anzapfen“). Feller wies darauf hin, dass der bestehende kartellrechtliche Anonymitätsschutz von den Unternehmen nicht genutzt werde, um entsprechende Vorfälle dem Bundeskartellamt zur Kenntnis zu bringen; offensichtlich sei die bestehende Hemmschwelle für die Unternehmen zu groß. Industrieseitig wird deshalb vorgeschlagen, einen „Ombudsmann“ zu etablieren.