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Attraktivere Bedingungen

Datum: 24.05.2024Quelle: strrom

 

Ende April hat die Bundesregierung mit dem „Solarpaket I“ ein wichtiges Gesetzespaket verabschiedet, um den Ausbau von Strom aus Sonnenenergie weiter zu beschleunigen. Größere Photovoltaikanlagen, zum Beispiel auf Gewerbedächern, werden jetzt besser gefördert. Für viele Unternehmen ist die Photovoltaik (PV) damit ein sicherer Weg zu einer klimaschonenden und berechenbaren Energieversorgung. Mit dem Beschluss wird der Betrieb von Solarstromanlagen auch für kleinere Unternehmen erschwinglich, da Zertifikatkosten von 20.000 Euro entfallen.
„Durch das neue Gesetz ist der Bau einer Photovoltaikanlage sehr lukrativ geworden“, sagt Markus Arnold, Geschäftsführer der Firma strrom aus Heidenheim. Das Unternehmen vertreibt maßgeschneiderte Dachsolarstromanlagen und Energiespeichersysteme für Gewerbe- und Industriekunden. „Je nach Größe der Anlage lassen sich durch den Wegfall der Zertifizierung zwischen fünf und 15 Prozent der Investitionskosten einsparen. Dadurch können sich viele Unternehmen mit entsprechendem Dachflächenpotenzial eine PV-Anlagen leisten, was die Energiewende maßgeblich voranbringt“, sagt Arnold.
Bisher war ein Anlagenzertifikat ab einer Einspeiseleistung von 135 Kilowatt (kW) erforderlich. In Zukunft soll das erst ab 270 kW Einspeiseleistung oder einer installierten Leistung von mehr als 500 kW der Fall sein. Unterhalb dieser Schwellen reicht jetzt ein einfacher Nachweis über Einheitenzertifikate aus. Das erspart nicht nur die hohen Zertifikatkosten, sondern auch Arbeit von mehreren Monaten bis alle Unterlagen zusammengetragen sind.

Kosten sparen und Geld verdienen
Es werden aber nicht nur Kosten gespart. Mit größeren Anlagen können Unternehmen in Zukunft auch Geld verdienen. In der Regel produzieren kleinere Unternehmen den PV-Strom für den Eigenbedarf. Damit werden sie nicht nur bei der Stromversorgung unabhängiger, sondern der Strom wird für sie auch günstiger. Denn für den Strom aus regenerativen Energien fallen keine Kosten für CO2-Zertifikate an. Diese liegen derzeit bei 45 Euro pro Tonne CO2-Emissionen. So lassen sich mit Anlagen bis 500 kW deutliche Einsparungen auch gegenüber der bisherigen Stromrechnung erzielen.
Hinzu kommt, dass Unternehmen, die in Anlagen investieren, die mehr Strom als für den Eigenbedarf erzeugen, zukünftig mehr Geld für das Einspeisen von Strom ins Netz erlösen können. Für gewerbliche Photovoltaik-Dachanlagen bis 750 kW hat sich die Bundesregierung auf eine Anhebung der Einspeisevergütung um 1,5 Cent pro Kilowattstunde geeinigt. Das ist vor allem für Unternehmen interessant, die keinen sehr großen Eigenverbrauch haben und über große Dachflächen verfügen, wie beispielsweise Logistikunternehmen.

Wachstumschancengesetz ermöglicht Sonderabschreibung
Neben dem “Solarpaket I” hat die Bundesregierung auch mit dem Wachstumschancengesetz ein Signal für den Einstieg in erneuerbare Energien gesendet. Seit 2024 sind durch die befristete Wiedereinführung der degressiven AfA (Absetzung für Abnutzung) auch Sonderabschreibungen für PV-Anlagen möglich.

 

Foto: strrom

Roland Sossna / moproweb

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