In dem Hartberger Werk von Prolactal wurden erste
gerichtlich angeordnete Einvernahmen durchgeführt. Eine am Sonntag seitens des
Unternehmens zur möglichen Ursache der Fehlproduktion abgegebene Stellungnahme
wird laut Staatsanwaltschaft keinen Einfluss auf das Vorgehen der Behörde
haben. Prolactal hat darin eingeräumt, dass der Fehler im internen Warn- und
Kontrollsystem lag. Als Überträger der Bakterien werden Dungkäfer angenommen. Die
Stellungnahme des Unternehmens, der auch eine gerichtliche Sachverhaltsdarstellung
folgen wird, könne nun zwar Zeit sparen. Sie ersetze nach Angaben eines
Sprechers der zuständigen Staatsanwaltschaft Graz „aber nicht die objektive und
unabhängige Beurteilung des Sachverhalts“. Als nächstes würde nun ein Gutachter
bestellt. Im Ermittlungsverfahren geht man laut Anklagebehörde von fahrlässiger
Gemeingefährdung mit Todesfolge aus. Der Strafrahmen beträgt sechs Monate bis
fünf Jahre Haft.