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Unternehmen stehen vor komplexen Aufgaben

Datum: 16.12.2022Quelle: enexion GmbH

 

Am 15. Dezember hat der Bundestag die Gesetzesentwürfe zur „Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung sonstiger Vorschriften“ sowie zur „Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen“ beschlossen. Vordergründig sind die damit einhergehenden Bestimmungen für Industrieunternehmen klar. Diese sollen ab Januar 2023 von ihren Lieferanten 70 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu 7 Cent je Kilowattstunde bzw. 70 Prozent ihres Wärmeverbrauchs zu 7,5 Cent je Kilowattstunde erhalten. Für Strom gilt: Entnahmestellen mit mehr als 30.000 kWh Jahresverbrauch erhalten ein auf 13 Cent/kWh (zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen) gedeckeltes Kontingent in Höhe von 70 Prozent ihres historischen Netzbezuges. Laut Meinung der Experten von enexion greift diese Darstellung vor dem realen Hintergrund der Energiebeschaffungskomplexität auf Unternehmensseite jedoch viel zu kurz. Darüber hinaus gehe mit dieser geplanten Entlastung ein nicht zu unterschätzender Vorbereitungsaufwand einher.

„Für die Mehrzahl der energieintensiven Unternehmen – seien es Rechenzentren, Unternehmen der Stahl- und Plastverarbeitung, Hersteller von Nahrungsmitteln oder andere produzierende Unternehmen, die für ihr Tagesgeschäft große Mengen an Energie benötigen – bleiben derzeit viele wichtige Fragen offen“, so Theo Parpan (Foto: enexion), Geschäftsführer der enexion GmbH, die auf das Energievollkosten-Management spezialisiert ist und in dem Zusammenhang zahlreiche Kunden unterschiedlicher Branchen unterstützt. Beispiele hat er sofort parat: Was tun Organisationen, die mit mehreren Lieferanten zusammenarbeiten und darüber hinaus Energie selbst an der Börse beschaffen oder über eigene Erneuerbare-Energien-Anlagen einen Teil ihres Bedarfs decken? Welchen bisherigen Förderungen spielen im Zuge dessen eine Rolle? Wie genau gestaltet sich die Bemessungsgrundlage zur Bestimmung des historischen Verbrauchs, von dem 70 Prozent unter die Entlastungsgrenze fallen, angesichts solch vielschichtiger Beschaffungsmodalitäten?

„All diese Themen sind nach wie vor nicht geklärt, an der Ausgestaltung seitens der Bundesregierung arbeiten zudem unterschiedliche Arbeitsgruppen, wodurch weitere Unschärfen und Abweichungen hinsichtlich der verschiedenen Energiesparten nicht auszuschließen sind“, so Parpan. Genau diese Komplexität erfordert ein Vorgehen mit enorm viel Augenmaß, wie der Energiemarktexperte unterstreicht: „Das mannigfaltige Zusammenspiel der Beschaffung muss genau hinterfragt und entlang der Vorgaben abgeglichen werden, schließlich geht es hier nicht zuletzt um Haftungsfragen.“ Er präzisiert: „Wenn beispielsweise andere relevante Förderungen nicht gezielt ins Kalkül gezogen werden, ist die Gefahr eines (unabsichtlichen) Subventionsbetrugs durchaus gegenwärtig.“

Entsprechend gewissenhaft verfolgt enexion jede neue Detailierung der Vorgabenlage, um bei der Unterstützung der eigenen Kunden sofort handlungsfähig zu sein. „Wir rechnen mit einem sehr kurzen Reaktionsfenster nach finaler Ausdefinition der erforderlichen Schritte. Sich dann erst einen Überblick zu verschaffen und die erforderliche Datenlage zu klären, ist ein Wettlauf gegen die Zeit. Insofern aktualisieren wir konsequent unsere dafür entwickelte Checkliste und arbeiten bereits heute eng mit den Wirtschaftsprüfern der von uns betreuten Unternehmen zusammen, um den erwartbaren Aufwand – sobald es gilt –effektiv abfedern zu können.“ Er kann jedem Unternehmen nur raten, die mit der Energiepreisbremse einhergehenden Vorarbeiten rechtzeitig zu starten und angesichts der Komplexität gegebenenfalls externe Hilfe mit ins Boot zu holen.

Roland Sossna / moproweb

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