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Hygienische Abfüllung

Datum: 27.09.2022Quelle: VDMA

Der VDMA Fachverband Nahrungsmittelmaschinen und Verpackungsmaschinen spezifiziert in seinen Fachverbandsschriften Sporen von Aspergillus niger DSM 1957 oder Aspergillus brasiliensis DSM 1988 als Testkeim für die Überprüfung der Entkeimungsleistung von UV-basierten Entkeimungsvorrichtungen in Abfüllmaschinen der VDMA-Hygieneklassen III und IV. 2016 wurden unter anderem die oben genannten Aspergillus Stämme in „TRBA 460“ (Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe) in die Risikogruppe 2 eingestuft. Damit ist ein Einsatz dieser Stämme für die Überprüfung der Entkeimungsleistung von Abfüllmaschinen im Geltungsbereich der TRBA 460 außerhalb sogenannter S2-Labore nicht mehr möglich.

Im AIF-Forschungsprojekt „SURROGATE“ (AiF-Nr.: 20924 N/1) wurde daraufhin am Fraunhofer IVV in Freising Untersuchungen bzgl. möglicher Ersatzkeime durchgeführt, die in Bezug auf UV-Entkeimungsvorrichtungen eine vergleichbare Abtötungskinetik wie Sporen von Aspergillus brasiliensis aufweisen. Auf der Grundlage der mittlerweile abgeschlossenen Untersuchungen wird der VDMA künftig in seiner Veröffentlichungsreihe „Fachverbandsschriften Nahrungsmittelmaschinen und Verpackungsmaschinen“ Aspergillus carbonarius DSM 872 als bevorzugten Testkeim für die Überprüfung der Entkeimungsleistung von UV-Entkeimungsanlagen spezifizieren. Die entsprechende Revision der betroffenen Fachverbandsschriften wird nach der Veröffentlichung des Forschungsberichts – voraussichtlich im Oktober 2022 – erfolgen.

Roland Sossna / moproweb

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