Österreich bereitet eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung der Primärzutaten Milch, Fleisch und Eier in Gemeinschaftsverpflegung und bei verarbeiteten Produkten vor. Entsprechende gesetzliche Vorlagen gehen nun in die Beratung. Zudem muss das Vorhaben in Brüssel notifiziert werden.
Primärzutat bedeutet einen Anteil von mindestens 50 Prozent am fertigen Lebensmittel oder die Zutat, die Verbraucher mit der Bezeichnung des Lebensmittels assoziieren. Die Verordnung soll in 2022 erlassen werden und ab 2023 gelten.
Abb.: Pixabay
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