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Systemwechsel in der Förderung

Zulagen für verkäste Milch sowie für die Fütterung des Milchviehs ohne Silage sollen in der Schweiz ab 2024 direkt an die Bauern ausbezahlt werden können. Zurzeit ist die Auszahlung nur an Milchverarbeiter möglich.

Mit der Direktauszahlung werde die Transparenz über den Milchpreis verbessert, weil der tatsächlich von den Milchkäufern an die Produzenten ausbezahlte Milchpreis und der vom Bund ausbezahlte Subventionsbeitrag neu separat ausgewiesen würden, heißt es von Seiten des Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF). Dass die von den Käsereien ausbezahlten Milchpreise in  der Folge einer Direktauszahlung der Zulagen sinken werden, ist allgemeine Branchenauffassung. Daher sollen Exporteure ihre Kunden darauf aufmerksam machen, dass es sich nicht um eine generelle Milchpreissenkung handelt, sondern um einen administrativen Wechsel.

Der Bund hatte einen solchen Systemwechsel schon 2020 vorgeschlagen, die Mehrheit der relevanten Verbände hatte den Wechsel aber abgelehnt.

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