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Kartellamt sieht keinen Handlungsbedarf

In einem Artikel vom 1.10.21 berichtete die Lebensmittel Zeitung unter dem Titel „Edeka geht auf Konfrontationskurs“ über ein Treffen von Handelsmanagern, in dem Edeka-Vorstand Mosa Kollegen im Handel vor Preisanhebungen der zuliefernden Industrie gewarnt haben soll. Dabei verwies Mosa auf Preisforderungen einiger Lebensmittelunternehmen, illustriert mit einer Grafik, die Forderungen von Lieferanten nach Preisanhebungen in Prozentzahlen aufzeigte.

Dies hat die Redaktion molkerei-industrie zu einer Anfrage an das Bundeskartellamt veranlasst, ob solche Praktiken rechtskonform sind. Die 1. Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes antwortete am 20. Oktober sinngemäß, dass keine Begründung für einen rechtswidrigen Informationsaustausch vorliege. Vielmehr habe Edeka nur einseitig informiert. Es sei unklar, ob die aufgezeigten Preisforderungen Ausgangsforderungen der Industrie waren oder auf welchen Einkaufspreis sie sich bezogen haben. Auch für einen kartellrechtlich bedenklichen Informationsaustausch („Signalling“) reiche die Grafik Mosas nicht aus.

 

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