Die MEG Milch Board w. V. hat nach der Beschwerde an das Bundeskartellamt zusätzlich eine Eingabe an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gerichtet. Auch hierin geht es um die inflationsbedingte Milchgeldkürzung der Arla-Gruppe gegenüber ihren Milchlieferanten. Aus Sicht der MEG Milch Board stellt die Kürzung der Auszahlungspreise wegen angeblich gestiegener Kosten eine unlautere Handelspraktik dar, da es unzulässig sei, dem Lieferanten einseitig allgemeine Kostensteigerungen aufzubürden.
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