Ein Gericht in Gent hat die Berufung der belgischen Molkereigenossenschaft Milcobel gegen ein Urteil des Bezirksgerichts in Dendermonde zurückgewiesen. Der Fall dreht sich um einen Konflikt zwischen der Genossenschaft und Mitgliedern, die aussteigen wollen. Anfang April 2021 verhängte Milcobel ein Austrittsverbot, da zu viele Mitglieder in den vorangegangenen Monaten gekündigt hatten. Das Verbot galt bis zum 1. Juli 2021. Aufgrund der Regeln für die Beendigung der Mitgliedschaft können sich die Mitglieder erst wieder im April 2022 von der Genossenschaft verabschieden.
Vierzehn Milcherzeuger haben ein Eilverfahren gegen das Verbot eingeleitet. Das Unternehmensgericht in Dendermonde setzte das Verbot aus. Milcobel beschloss, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Dieser Einspruch wurde nun zurückgewiesen. Der Richter in Gent wies jedoch darauf hin, dass der Verwaltungsrat von Milcobel rechtlich gesehen die Befugnis hat, Entnahmen zu verweigern, wenn die finanzielle Sicherheit von Milcobel gefährdet ist.