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Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen

 

 

 

 

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat die Ausgabe 2021 des Mindeststandards zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen (§ 21 Absatz 3 Verpackungsgesetz) im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt veröffentlicht. Die grundlegende Struktur zur Bewertung der Recyclingfähigkeit einer Verpackung mit drei Standard-Kriterien hat sich in der Praxis bewährt. Das zeigen die Rückmeldungen aus den Unternehmen. Die dritte Ausgabe des Mindeststandards wurde auf der Basis der Grundstruktur inhaltlich geschärft. Um die Anwendung weiterhin zu erleichtern, wurden anschauliche Beispiele hinterlegt. Auch Nutzer ohne tiefergehende Verpackungsexpertise können den Mindeststandard zur Bewertung ihrer Verpackungen ohne Vorwissen anwenden.

Deutlich verbessert ist der Umgang mit Verpackungsinnovationen. In diesem Fall können Unternehmen zur Bestätigung der tatsächlichen Verwertung ihrer Verpackungen Einzelnachweise erbringen. Dies wird anhand von zwei konkreten praxisrelevanten Beispielen illustriert. Alle damit verbundenen Aspekte können bereits beim Design der Verpackungen berücksichtigt werden. Das fördert Verpackungsinnovationen: Werden Verwertungskapazitäten nachgewiesen, können die Verpackungen auch als recyclinggerecht eingestuft werden.

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