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Bel Leerdammer muss nicht zahlen

Ein Gericht in Den Haag hat Bel Leerdammer aus seiner Verpflichtung zur Zahlung von Milchgeldrückständen in Millionenhöhe entlassen. Bel Leerdammer muss seinen Lieferanten für den Zeitraum von 2010 bis 2015 keine Milchgeldnachzahlungen leisten und kann sich so rund 50 Millionen Euro sparen. Dies ergibt sich aus dem Berufungsurteil des Appellationsgerichts in Den Haag. Ein Gericht niedrigerer Instanz hatte vorab entschieden, dass Bel Leerdammer die Höhe des Michgeldes explizit auch unter Einbeziehung der im Lieferkontrakt genannten Referenzmolkereien hätte berechnen müssen. Das neue Urteil steht diametral dazu. Die 475 Lieferanten, die den Klageweg gingen, überlegen nun vor den obersten niederländischen Gerichtshof zu ziehen.

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