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Weiter keine freiwillige Lieferung

Datum: 04.07.2021Quelle: Schweizer Bauer

Die Branchenorganisation Milch (BOM) hält an der Segmentierung der Schweizer Rohmilch fest, die Lieferung von B-Milch kann weiterhin nicht auf freiwilliger Basis erfolgen. Aber ab dem 1.1.2021 müssen Mengen und Preise beim Milchkauf monatlich bis spätestens am 20. des Vormonats jedem Lieferanten bekannt gegeben werden. Das gilt für A-, wie auch für B-Milch.

 

Der BOM-Vorstand hat a eine Ausdehnung der Preis- und Mengenvereinbarung auf drei Monate verworfen. Es herrscht die einige Auffassung, dass derart lange Fristen den Preis nicht verbessern – im Gegenteil. So hätten Erfahrungen am Markt gezeigt, dass langfristige Verpflichtungen eher niedrigere Preise mit sich bringen.

Roland Sossna / moproweb

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